Einhaltung von Sozialstandards
Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds richten ihr Handeln an den international anerkannten Menschenrechten und Arbeitsrechten aus. Zu unserer Sortimentspolitik gehört es, im Rahmen unserer Sorgfaltsprozesse darauf hinzuwirken, dass Produkte unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Anforderungen hergestellt werden.
Der EDEKA-Verbund fordert daher die Einhaltung von sozialen Mindeststandards auch von seinen Geschäftspartner:innen verbindlich ein. Die Einhaltung von Sozialstandards war bereits vor Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Übersicht unten).
Seit dem 1. Januar 2023 sind die Sozialstandards im Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Unternehmen des EDEKA-Verbunds festgehalten, dessen Inhalte auch die Erwartungen an Lieferpartner, Mitarbeitende und sonstige Vertragspartner widerspiegelt.
Als einer der führenden deutschen Lebensmittelhändler sehen wir uns in der Verantwortung, an einer dauerhaften Verbesserung der Arbeitsbedingungen in unseren Lieferländern mitzuwirken. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren europäischen Unternehmen engagiert sich EDEKA daher auch im Rahmen der Business Social Compliance Initiative (BSCI), um den Aufbau von Strukturen zur Einführung und Kontrolle von Sozialstandards entlang der gesamten Lieferkette zu fördern. Zielsetzung ist es, zukünftig in risikobehafteten Warengruppen nur noch durch BSCI oder vergleichbare Organisationen bzw. Standards abgesicherte Produkte zu akzeptieren.