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Verantwortung
Handlungsfelder

Einhaltung von Sozialstandards

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds handeln im Einklang mit allgemeinen anerkannten Werten und Prinzipien wie Integrität und Legalität und beachten insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsrechte. Zu einer nachhaltigen Sortimentspolitik gehört es sicherzustellen, dass die Produkte auch unter sozial und ökologisch verantwortungsvollen Bedingungen hergestellt worden sind.

Der EDEKA-Verbund fordert die Einhaltung von sozialen Mindeststandards auch von seinen Geschäftspartner:innen verbindlich ein. Die Einhaltung von Sozialstandards war bereits vor Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Übersicht unten).

Seit dem 1. Januar 2023 sind die Sozialstandards im Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Unternehmen des EDEKA-Verbunds festgehalten, dessen Inhalte auch die Erwartungen an Lieferpartner, Mitarbeitende und sonstige Vertragspartner widerspiegelt.

Als einer der führenden deutschen Lebensmittelhändler sehen wir uns in der Verantwortung, an einer dauerhaften Verbesserung der Arbeitsbedingungen in unseren Lieferländern mitzuwirken. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren europäischen Unternehmen engagiert sich EDEKA daher auch im Rahmen der Business Social Compliance Initiative (BSCI), um den Aufbau von Strukturen zur Einführung und Kontrolle von Sozialstandards entlang der gesamten Lieferkette zu fördern. Zielsetzung ist es, zukünftig in risikobehafteten Warengruppen nur noch durch BSCI oder vergleichbare Organisationen bzw. Standards abgesicherte Produkte zu akzeptieren.

Diskriminierungen

Diskriminierungen, gleich welcher Art, sind untersagt.

Kinderarbeit

Kinderarbeit wird nicht geduldet. Das Mindestbeschäftigungsalter darf nicht unter dem Alter der Beendigung der Schulpflicht und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen, es sei denn gemäß ILO-Konvention werden Ausnahmen gewährt. Die jeweils anwendbaren nationalen Regelungen zum Schutz von jungen Beschäftigten sind einzuhalten.

Zwangsarbeit

Zwangsarbeit, Knechtschaft, Sklaverei oder andere Formen unfreiwilliger Arbeit dürfen nicht erfolgen. Die Beschäftigung muss freiwillig sein und auf Grundlagen beruhen, die den jeweils anwendbaren nationalen Gesetzen entsprechen.

Disziplinarmaßnahmen

Alle Beschäftigten haben Anspruch darauf, respekt- und würdevoll behandelt zu werden. Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit den nationalen Gesetzen und den international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten haben dem geltenden Recht, den industriellen Standards oder den relevanten ILO-Konventionen zu entsprechen, je nachdem welche Vorschriften strenger sind.

Vergütung

Der für eine Standard-Arbeitswoche gezahlte Lohn hat mindestens den gesetzlichen oder industriellen Mindeststandards zu entsprechen, je nachdem welcher von beiden höher ist. Geschäftspartner müssen sich darum bemühen, Löhne zu zahlen, die zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreichen.

Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit

Der Arbeitgeber muss die Bereitstellung eines sicheren und hygienischen Arbeitsumfeldes sicherstellen, welches die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten nicht gefährdet. Insbesondere jugendlichen Beschäftigten dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Bedingungen ausgesetzt werden.

Managementsysteme zur Einhaltung der Standards

Der Geschäftspartner wird Managementsysteme einführen, mit denen die vorgeschriebenen sozialen Standards sowohl in seinen Werken als auch in denjenigen seiner Zulieferer eingeführt werden können und ihre Einhaltung überwacht werden kann. Er wird seine Beschäftigten über diese geforderten Standards informieren und ihnen diese zugänglich machen.