Menü
Verantwortung

Soziale und ökologische Verantwortung in den Lieferketten

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds verstehen sich als Teil der Gesellschaften, in denen sie unternehmerisch tätig sind und bekennen sich zu einer gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmensführung, indem sie die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen ihrer geschäftlichen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt berücksichtigen und fortwährend bestrebt sind, diese in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds handeln im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien wie Integrität und Legalität und beachten insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie in einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) festgehalten sind. Sämtliche Unternehmen des EDEKA-Verbunds teilen die Ziele und die Inhalte des Code of Conduct und werden im Rahmen ihrer jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an allen Unternehmensstandorten im In- und Ausland nachzukommen. Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, werden sie nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren. Die Inhalte des Code of Conduct spiegeln auch unsere Erwartungen an Lieferpartner, Mitarbeitende und sonstige Vertragspartner innerhalb der Lieferketten wider.

Menschenrechte und Arbeitsstandards

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds respektieren die Würde des Menschen und achten die international anerkannten Menschenrechte, wie sie insbesondere in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)* festgehalten sind und in den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte** und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen*** adressiert werden. Sie berücksichtigen ferner die international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie auch im Code of Conduct aufgeführt sind. Hierzu gehören auch die international anerkannten Arbeitsschutznormen für den Fischerei-Sektor****. In allen Geschäftsaktivitäten sind die Unternehmen bestrebt, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. Sie erwarten das Gleiche von ihren Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützen sie hierbei unsere Lieferpartner.


* Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Universal Declaration of Human Rights

** UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – UN Guiding Principles on Business and Human Rights

*** OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – OECD Guidelines for Multinational Enterprises

**** ILO-Übereinkommen Nr. 188

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds behandeln ihre Mitarbeitenden mit Wertschätzung. Sie lehnen jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab. Sie halten sich bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen an das jeweils geltende Arbeitsrecht und erwarten das Gleiche von ihren Vertragspartnern. Den Beschäftigten sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, einschließlich ihrer Rechte und Pflichten sowie der Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen. Alle Arbeitgeber respektieren und schützen das Recht der Arbeitnehmenden, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.

Die Unternehmen des EDEKA-Verbund tolerieren keine Kinderarbeit und beachten das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. In jedem Fall beschäftigen sie keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Sie erwarten von ihren Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Bei Personen unter 18 Jahre sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer:innen zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.

* ILO-Übereinkommen Nr. 138 und 182

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds lehnen jede Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit ab, einschließlich jeglicher Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels oder sonstiger unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.

* ILO-Übereinkommen Nr. 29 und 105

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds halten sich bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an die gesetzlichen oder – soweit anwendbar – tarifvertraglichen Bestimmungen. Sie gewährleisten, dass der von uns gezahlte Arbeitslohn den geltenden gesetzlichen oder anwendbaren tariflich festgelegten oder branchenüblichen Mindestlohn nicht unterschreitet. In Ländern oder Regionen ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achten sie besonders darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Vollarbeitszeit ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu erfüllen. Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme, werden nicht geduldet.

* ILO-Übereinkommen Nr. 26 und 131

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds halten sich an die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub. In jedem Fall achten sie darauf, dass

• die reguläre wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden zuzüglich maximal 12 Überstunden in der Woche nicht überschritten wird,

• das Recht auf Ruhepausen an jedem Arbeitstag eingehalten wird,

• nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen regelmäßig ein arbeitsfreier Tag folgt,

• gesetzliche oder religiöse Feiertage und Urlaube respektiert werden.

Überstunden werden mindestens gemäß den gesetzlichen oder tariflichen Regelungen ausgeglichen oder vergütet; ihre Anordnung erfolgt ausnahmsweise und ausschließlich auf gesetzlicher, tariflicher oder vertraglicher Grundlage.

* ILO-Übereinkommen Nr. 1; ILO-Empfehlung Nr. 110

Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies im jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, suchen wir für unsere Mitarbeitenden sachgerechte Kompromisse.

* ILO-Übereinkommen Nr. 11, 87, 98, 135 und 141

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds fördern eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht und in der die Vielfalt unserer Mitarbeitenden geschätzt wird. Sie bekennen sich zur Chancengleichheit und lehnen jede Form von Diskriminierung bzw. ungerechtfertigter Ungleichbehandlung in Beschäftigung ab, etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung. Sie berücksichtigen ferner den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts für gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht der Arbeitskräfte.

* ILO-Übereinkommen Nr. 100, 111 und 159; ILO-Empfehlung Nr. 165

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds beachten die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards und sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Dies umfasst regelmäßige Risikobewertungen der Arbeitsplätze und die Umsetzung geeigneter Gefahrenabwehr- und Vorsichtsmaßnahmen, einschließlich der Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden in allen relevanten Arbeitsschutzthemen geschult sind.

* ILO-Übereinkommen Nr. 155, 183 und 184; ILO-Empfehlung Nr. 164

Ökologische Verantwortung

Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein üben die Unternehmen des EDEKA-Verbunds ihre geschäftlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der ökologischen Aspekte aus und bekennen sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.

Schutz von Umwelt und Klima

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds nehmen ihre ökologische Verantwortung wahr, indem sie sich an die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima halten und Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen unserer geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich zu verbessern.

Sie haben geeignete Maßnahmen ergriffen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:

  • Fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen und anderen Chemikalien sowie mit Abfällen, einschließlich Entsorgung;
  • Anstrengungen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen und Minimierung von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase);
  • Schonung natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen;
  • Förderung des Einsatzes von kreislauf- und sonstigen klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffe und Produkten;
  • Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils grüner bzw. erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an unseren Unternehmensstandorten.

Tier- und Artenschutz

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds beachten die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt und richten ihr unternehmerisches Handeln entsprechend danach aus. Die Haltung und Nutzung von Tieren müssen den geltenden gesetzlichen Tierschutzanforderungen genügen und artgerecht sein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen* ist einzuhalten.

* Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen – Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES)

Ethisches Wirtschaften und Integrität

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds verfolgen ausschließlich legitime Geschäftsziele und -praktiken und unterhalten Geschäftsbeziehungen nur mit seriösen Partnern. Sie verhalten sich gegenüber ihren Geschäftspartnern und Kund:innen fair und wertschätzend und respektieren die unterschiedlichen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Hintergründe sowie Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen wir tätig sind. Sie orientieren ihr unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde, sie treten für einen freien und fairen Welthandel ein und halten sich an das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen sie geschäftlich tätig sind.

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds lehnen jede Form von Bestechung und Korruption ab und vermeiden bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. Sie handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und halten sich an die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.

* Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption – United Nations Convention against Corruption

Die Unternehmen des EDEKA-Verbund treten für einen freien und fairen Wettbewerb ein. Sie dulden keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellen sicher, dass sie in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handeln. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnen sie ab.

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds respektieren die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kund:innen und halten sich beim Umgang mit persönlichen Informationen an die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit. Sie achten sorgfältig darauf, dass ihnen anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen von Geschäftspartnern und Kund:innen vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung angemessen geschützt sind, mindestens jedoch nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Sie respektieren das geistige Eigentum ihrer Geschäftspartner, Kund:innen und sonstigen Dritten und achten beim Transfer von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.

Soweit ihre Produkte und Leistungen die Interessen von Verbrauchenden betreffen, haben die Unternehmen des EDEKA-Verbunds geeignete Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit und Qualität der von ihnen angebotenen Produkte oder Leistungen zu gewährleisten. Sie stellen dabei sicher, dass ihre Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen. Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigen sie die Interessen von Verbrauchenden, indem sie faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken anwenden und die Verbraucher:innenaufklärung fördern. Den Interessen von Kindern, Senioren, Menschen mit Behinderung und anderen schutzbedürftigen Gruppen schenken sie besondere Achtsamkeit

Umsetzung

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds unternehmen geeignete und zumutbare Anstrengungen, um die Inhalte des Code of Conduct fortlaufend an allen Standorten unseres Unternehmens einzuhalten. Sie haben hierfür geeignete Maßnahmen und Prozesse eingerichtet und dokumentieren deren Umsetzung unternehmensintern in angemessener Weise. Die Unternehmensleitung informiert sich in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung und Arbeit der zuständigen Stellen und Personen.

Kommunikation und Schulung

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds kommunizieren die Inhalte des Code of Conduct gegenüber ihren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und anderen wesentlichen Stakeholdern und schulen ihre Mitarbeitenden bedarfsgerecht zu einzelnen Themen des Code of Conduct. Sie erwarten von ihren Mitarbeitenden, dass sie den Code of Conduct einhalten.

Erwartungshaltung an unsere Lieferketten, Maßnahmen zur Kontrolle

Die Inhalte des Code of Conduct spiegeln auch die Erwartungen der Unternehmen des EDEKA-Verbunds an ihre Lieferpartner und sonstigen Vertragspartner in ihren Lieferketten wider. Sie erwarten insoweit, dass sie sich an den Inhalten des Code of Conduct orientieren oder einen vergleichbaren Verhaltenskodex anwenden und bestärken sie darin, diese Erwartungshaltung ihrerseits von den Vertragspartnern in ihrer Lieferkette einzufordern. Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds setzen grundsätzlich auf langfristige, partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen. Sie identifizieren und überprüfen daher ihre Vertragspartner in geeigneter Weise, bevor sie eine Lieferbeziehung eingehen, z. B. durch Selbstauskunft, Lieferantenbewertung oder Ähnliches. Sie behalten sich gegenüber ihren Lieferpartnern vor, die Einhaltung ihrer Erwartungshaltung zu kontrollieren, z. B. mittels Auditierung. Werden schwerwiegende Verstöße festgestellt, behalten sie sich angemessene vertragliche Konsequenzen vor, einschließlich der Beendigung der Geschäftsbeziehung. Sie erwarten in jedem Fall, dass auf festgestellte Verstöße mit geeigneten Maßnahmen zur Prävention bzw. Abhilfe reagiert wird.

Hinweis auf Verstöße

Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds nehmen jeden Verstoß gegen den Code of Conduct ernst. Bei Meldungen über Verstöße leiten sie Maßnahmen zur ordnungsgemäßen und vertraulichen Klärung ein und ergreifen im Bedarfsfall geeignete Gegenmaßnahmen im Sinne von Abhilfe oder Prävention.