Die Gründer der EDEKA Nord eG
Im Jahre 1903 wurde die EDEKA Kiel eG als eine der ersten EDEKA-Genossenschaften in Deutschland gegründet. In dieser Zeit begann die EDEKA-Erfolgsgeschichte. Die Aktivität der kreativen, selbstständigen Kaufleute, beschleunigt durch die mit genossenschaftlichen Grundsätzen geprägten Struktur der ganzen EDEKA-Gruppe, ermöglichte die Marktführerschaft.
Unser Förderauftrag – unsere Verantwortung
Die erfolgreiche Entwicklung ist das Ergebnis der langfristigen und konsequenten Umsetzung des Förderauftrags der EDEKA-Genossenschaft.
Gegenstand des Unternehmens ist, wirtschaftlich gesunde, voll existenzfähige Betriebe selbstständiger Unternehmer:innen des mittelständischen Lebensmittelhandels und verwandter Berufsgruppen zu schaffen, sie zu fördern und zu erhalten.
Darüber hinaus haben wir als Genossenschaft eine generationenübergreifende Verantwortung in Sachen Werteschaffung und -erhalt. Es handelt sich also prinzipiell um eine Zielsetzung mit extremer Langfristigkeit, die über Klimaschutz und CO2-Themen weit hinaus geht. Am schnellsten rechnen sich auf Einzelhandelsebene folgende Maßnahmen: Photovoltaik, Energieeinsparung durch bauliche Veränderungen und Wärmerückgewinnung. Auf Großhandelsebene gilt dasselbe, ergänzt um Einsparungspotenziale im Bereich von Logistik und Fuhrpark.
Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung der EDEKA Nord eG findet jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Die Genossenschaftsmitglieder üben die Rechte, die ihnen im Rahmen der Genossenschaftssatzung zustehen, in der Generalversammlung aus. Im Wesentlichen sind dies Informations- und Stimmrechte. Die Versammlung stellt u. a. den Jahresabschluss der Genossenschaft fest. Sie wählt die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Genossenschaft.
Vorstand der Genossenschaft
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Genossenschaft. Das Amt wird durch die von den Mitgliedern gewählten, geschäftsführenden und ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder wahrgenommen. Der Vorstand vertritt die eG nach außen und verantwortet die Geschäftstätigkeit der eG sowie der Tochter- und Beteiligungsunternehmen. Er besteht zurzeit aus zwei hauptamtlichen und vier ehrenamtlichen Vorständen.
Aufsichtsrat der Genossenschaft
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand bei seiner Geschäftsführung. Wichtige Entscheidungen (lt. § 51 der Genossenschaftssatzung) treffen Vorstand und Aufsichtsrat nach gemeinsamer Beratung in getrennter Abstimmung. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus zehn Vertreter:innen aus dem Kreis der EDEKA-Genossenschaftsmitglieder. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der Geschäftsführung der EDEKA Nord eG sowie der Geschäftsführung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Ein Eingriff in die operative Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat ist in der Regel nicht möglich. Der Aufsichtsrat trifft sich üblicherweise sechsmal im Jahr.