Hinweisgebersystem
Regelkonformes Verhalten ist für die EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen selbstverständlich. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren, um dieses abstellen zu können. Das Hinweisgebersystem der EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen bietet allen die Möglichkeit, Regel- oder Gesetzesverstöße zu melden.
Zu meldende Sachverhalte:
Über das Hinweisgebersystem können Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen geltende Gesetze, behördliche Vorschriften oder interne Richtlinien der EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen abgegeben werden. Dies gilt insbesondere für Verstöße, die von Beschäftigten im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit begangen werden oder durch Dritte erfolgen und die Interessen des Unternehmens, seiner Beschäftigten, Geschäftspartner oder der Kundschaft beeinträchtigen können.
Hierzu zählen insbesondere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie sonstige schwerwiegende Regelverstöße. Beispiele hierfür sind insbesondere Betrug, Untreue, Korruption, Unterschlagung, Bilanzmanipulationen, Kartell- und Wettbewerbsverstöße, Verstöße gegen Umweltvorschriften, der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Handlungen, die die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten oder der Kundschaft gefährden.
Gemeldet werden können auch Verstöße gegen sonstige Regelungen und Compliance-Vorschriften. Konkrete Beispiele dafür sind insbesondere auch Verstöße gegen die Leitlinie für regelkonformes Verhalten der EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen, lebensmittelrechtliche und arbeitssicherheitsrechtliche Vorgaben, Themen der IT-Sicherheit, des Datenschutzes oder Diskriminierungen.
Vorgehen bei Hinweisen
Wir prüfen jeden Hinweis und gehen diesem konsequent nach. Wir sind dankbar für jede Information, die uns dabei hilft, Unregelmäßigkeiten aufzudecken und Missstände zu beheben.
Hinweise werden niemals als Vertrauensbruch gewertet.
Benachteiligungen gegenüber Personen, die in gutem Glauben und mit hinreichendem Grund zur Annahme eines möglichen Verstoßes Hinweise geben, werden nicht toleriert.
Ein Hinweis gilt als in gutem Glauben abgegeben, wenn die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung davon ausgehen durfte, dass die gemeldeten Informationen zutreffend sind und auf einen möglichen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, interne Regelungen oder betriebliche Werte hinweisen.
Das Hinweisgebersystem bietet Hinweisgebenden einen hohen Schutz. Meldungen werden vertraulich behandelt und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben bearbeitet. Die Prüfung der Hinweise erfolgt durch das Compliance-Team der EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen in einem strukturierten und geschützten Verfahren. Hinweisgebende erhalten innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung.
Hinweis abgeben
Dieses Hinweisgebersystem steht für Meldungen zu möglichen Verstößen im Geschäftsbereich der EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen zur Verfügung.
Alternativ per E-Mail an: WUE-Compliance-NST@edeka.de
Telefonisch ist die Compliance-Abteilung während der Geschäftszeiten unter +49 9302 28-49033 für Sie da.
Wir informieren Sie gemäß § 13 Abs.2 HinSchG, dass Sie Ihre Meldung auch an die externe Meldestelle des Bundes richten können. Die externe Meldestelle ist nach § 19 Abs.1 HinSchG das Bundesamt für Justiz.
Diese ist über diesen Link erreichbar: