Hinweisgebersystem

Regelkonformes Verhalten ist für die EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen selbstverständlich. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren, um dieses abstellen zu können. Das Hinweisgebersystem der EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen bietet allen die Möglichkeit, Regel- oder Gesetzesverstöße zu melden.

Meldepflichtige Sachverhalte und Verstöße

Meldepflichtige Sachverhalte sind insbesondere Wirtschaftsstraften und Ordnungswidrigkeiten, die von Beschäftigten der EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen oder Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartner in Ausübung ihrer Diensttätigkeit begangen werden. Beispiele für Wirtschaftsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sind Betrug, Untreue, Korruption und Unterschlagung, Bilanzfälschungen, Kartell- und Wettbewerbsverstöße, der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Umweltschädigungen sowie die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten oder der Kundschaft.

Gemeldet werden können auch Verstöße gegen sonstige Regelungen und Compliance-Vorschriften. Konkrete Beispiele dafür sind insbesondere auch Verstöße gegen die Leitlinie für regelkonformes Verhalten der EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen, lebensmittelrechtliche und arbeitssicherheitsrechtliche Vorgaben, Themen der IT-Sicherheit, des Datenschutzes oder Diskriminierungen.

Vorgehen bei Hinweisen

Wir prüfen jeden Hinweis und gehen diesen konsequent nach. Wir sind dankbar für jede Information, die uns dabei hilft, Unregelmäßigkeiten aufzudecken und Missstände zu beheben. Wir wollen damit wirtschaftliche Nachteile und Reputationsschäden für die Genossenschaft abwenden.

Hinweise werden niemals als Vertrauensbruch gewertet. Es wird keine Form von nachteiligem Verhalten gegen jemanden, der in gutem Glauben auf einen möglichen Verstoß hingewiesen hat toleriert. In gutem Glauben bedeutet, aufrichtig der Meinung zu sein, dass es sich um einen Verstoß gegen betriebliche Werte, interne Regelungen oder Gesetze handelt.

Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende. Die daraus resultierenden Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines schnellen und geschützten Prozesses vom Compliance-Team der EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen bearbeitet. Eine Rückmeldung an den Hinweisgebenden erfolgt zeitnah.

Kundenservice

Handelt es sich bei Ihrer Meldung um eine Beschwerde zu einem Produkt oder möchten Sie den EDEKA Kundenservice erreichen, dann folgen Sie bitte folgendem Link.

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Hinweis abgeben

Meldungen können über das Hinweisgebersystem abgegeben werden.

Alternativ per E-Mail an: WUE-Compliance-NST@edeka.de

Telefonisch ist der Compliance Manager während der Geschäftszeiten unter +49 9302 28-49033 für Sie da.

Wir informieren Sie gemäß § 13 Abs.2 HinSchG, dass Sie Ihre Meldung auch an die externe Meldestelle des Bundes richten können. Die externe Meldestelle ist nach § 19 Abs.1 HinSchG das Bundesamt für Justiz.

Diese ist über diesen Link erreichbar: