Führen-Entwickeln-Steuern (FES)
Führen von Führungskräften
FES Relaunch 2025 - Wissen, was Sie weiterbringt!
Das FES-Programm (Führen-Entwickeln-Steuern) bietet Führungskräften im EDEKA-Einzelhandel die Möglichkeit zur Weiterentwicklung. Seit über sieben Jahren unterstützt das Programm Führungskräfte dabei, ihre Fähigkeiten im Führen, Entwickeln und Steuern zu verbessern. Im Februar 2025 startet das Programm in einer neuen, optimierten Version, die speziell auf die Bedürfnisse von Führungskräften in der ersten und zweiten Reihe von Inhaber- oder regiegführten Einzelhandelsflächen des EDEKA-Verbundes zugeschnitten ist.
Die neue Programmdauer von zwei Jahren ermöglicht eine intensivere und fokussierte Auseinandersetzung mit den zentralen Themen - profitieren Sie von praxisnahen Inhalten und einem starken Netzwerk von Gleichgesinnten.
Das Programm für die Führung von Führungskräften
Was Sie können, kann Sie ganz nach oben bringen.
Als Führungskraft haben Sie immer wieder Kompetenz bewiesen: Sie sind mit der Teamleitung, der strategischen Planung eines Sortiments und der Entwicklung von verkaufsfördernden Maßnahmen vertraut. Sie denken stets gewinnorientiert und laufen zu großer Form auf, wenn es um die Verantwortung für große Budgets geht. Und Sie genießen das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden und Vorgesetzten: Beste Voraussetzungen, um es ganz an die Spitze zu schaffen!
Weitere Informationen
Das klingt interessant.
Sie möchten gerne mehr erfahren, dann laden sie sich die Broschüre zu diesem Programm herunter.
Ihr:e Ansprechpartner:in
Bitte beachten Sie unsere Stornobedingungen:
Im Falle eines Rücktritts können wir eine pauschalisierte Entschädigung verlangen, die sich wie folgt berechnet:
Seminargebühren: bis 4 Wochen vor Veranstaltung: kostenfrei; 4-1 Wochen vor Veranstaltung: 50%; weniger als 1 Woche vor Veranstaltung: 100% ---
Hotelkosten*: bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei; 4-1 Wochen vor der Veranstaltung 75%; weniger als 1 Woche vor der Veranstaltung: 100% ---
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung.
Ihnen steht der Nachweis frei, dass infolge des Rücktritts kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, sodass sich die Pauschale entsprechend ermäßigt.
*Übernachtungen, Tagungspauschalen, Verpflegung, ggf. weitere anfallende Kosten z. B. für Exkursionen