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Hinweisgeber:innensystem

Regelkonformes Verhalten ist für EDEKA Nord selbstverständlich. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren, um dieses abstellen zu können. Das Hinweisgeber:innensystem von EDEKA Nord bietet die Möglichkeit, Regel- oder Gesetzesverstöße zu melden.

Meldepflichtige Sachverhalte und Verstöße

Meldepflichtige Sachverhalte sind insbesondere Wirtschaftsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten, die von Beschäftigten von EDEKA Nord oder Geschäftspartner:innen in Ausübung ihrer Diensttätigkeit begangen werden. Beispiele für Wirtschaftsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sind Betrug, Untreue, Korruption und Unterschlagung, Bilanzfälschungen, Kartell- und Wettbewerbsverstöße, der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Umweltschädigungen sowie die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten oder der Kundschaft.

Gemeldet werden können auch Verstöße gegen sonstige Regelungen und Compliance-Vorschriften. Konkrete Beispiele dafür sind insbesondere auch Verstöße gegen die Compliance-Richtline von EDEKA Nord, lebensmittelrechtliche und arbeitssicherheitsrechtliche Vorgaben, Themen der IT-Sicherheit, des Datenschutzes oder Diskriminierungen.

Vorgehen bei Hinweisen

Wir prüfen jeden Hinweis und gehen diesen konsequent nach. Wir sind dankbar für jede Information, die uns dabei hilft, Unregelmäßigkeiten aufzudecken und Missstände zu beheben. Wir wollen damit wirtschaftliche Nachteile und Reputationsschäden für die Genossenschaft abwenden.

Hinweise werden niemals als Vertrauensbruch gewertet. Es wird keine Form von nachteiligem Verhalten gegen jemanden, der in gutem Glauben auf einen möglichen Verstoß hingewiesen hat, toleriert. In gutem Glauben bedeutet, aufrichtig der Meinung zu sein, dass es sich um einen Verstoß gegen betriebliche Werte, interne Regelungen oder Gesetze handelt.

Unser Hinweisgeber:innensystem bietet die Möglichkeit, Meldungen an unseren Vertrauensanwalt / Ombudsmann oder direkt an unser Compliance Team zu geben. Die daraus resultierenden Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Eine Rückmeldung an die:den Hinweisgebenden erfolgt zeitnah.

Kontakt

Meldungen können direkt unter Wahrung der Anonymität an unseren Vertrauensanwalt / Ombudsmann abgegeben werden:

Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.

Detmolder Straße 30

33604 Bielefeld

Tel.: 0521 557333-0

Fax: 0521 557333-44

Mobil: 0151 58230321

E-Mail: vertrauensanwalt@thielvonherff.de

Website: www.report-tvh.de

Alternativ per E-Mail an: NO_Compliance@edeka.de

Wir informieren gemäß § 13 Abs. 2 HinSchG, dass Meldungen auch an externe Meldestellen gerichtet werden können.

Diese sind über diesen Link erreichbar: