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Jobs & Karriere

Bildungspolitik

Alle Infos über Praktika an einer Stelle

Praktika gelten auch weiterhin als ein äußerst wirksames Instrument zur Berufswahlorientierung von jungen Menschen und als ideales Recruitinginstrument für Unternehmen. Ein Praktikum ermöglicht den Jugendlichen, Berufe und Unternehmen besser kennenzulernen. Gleichzeitig haben die Unternehmen die Möglichkeit, die potenziellen Nachwuchskräfte bereits in der Praxis und im Betrieb zu erleben. Nach aktuellen Umfragen finden über 60% der Unternehmen ihre zukünftigen Auszubildende über Praktika.

Doch Praktikum ist nicht gleich Praktikum. So gibt es beispielsweise Schülerbetriebspraktika, freiwillige Praktika, die Einstiegsqualifizierung und seit dem 01.04.2024 auch noch ein Berufsorientierungspraktikum. Aber wo sind die Unterschiede und auf was muss man achten?

Daher haben die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Bundesagentur für Arbeit sowie das Netzwerk „SCHULEWIRTSCHAFT“ auf einer neu aufgelegten Website alle Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Haftungs- und Versicherungsfragen sowie zu Vergütung, Vertrag und Kündigung der verschiedenen Praktikumsarten gebündelt zusammengestellt. Damit erhalten Arbeitgeber eine gute Übersicht, auf was sie bei einem Praktikumsangebot achten müssen und welche rechtlichen und versicherungstechnischen Bedingungen gegebenenfalls berücksichtigt werden müssen.

Hier geht es zur Informationsseite: www.praktika-berufsorientierung.de

Neues Angebot seit dem 01.04.2024: Das Berufsorientierungspraktikum der Bundesagentur für Arbeit

Da so viele junge Menschen ihren Ausbildungsplatz über ein Praktikum finden, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) dies zum Anlass genommen, seit dem 01.04.2024 im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ein weiteres Angebot zu installieren, das Berufsorientierungspraktikum. Zielgruppe für dieses neue Angebot sind unversorgte und unschlüssige Jugendliche, die ihre Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) bereits erfüllt haben und keine Schule mehr besuchen. Dieses Berufsorientierungspraktikum kann ein bis sechs Wochen dauern, bei verschiedenen Unternehmen stattfinden und wird seitens der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Damit soll genau diese Zielgruppe beim Einstieg in die Berufswelt unterstützt werden, damit im besten Fall nach den Sommerferien eine Ausbildung begonnen werden kann.

Der Antrag auf eine eventuelle Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt über die:den Jugendliche:n. Voraussetzung für die Förderung im Rahmen des Berufsorientierungspraktikums ist, dass der:die Praktikant:in bei der Bundesagentur für Arbeit „ausbildungssuchend“ gemeldet ist, die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und keine Schule mehr besucht. Seitens des Arbeitgebers müssen die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Unfallversicherungsschutzes eingehalten werden und die Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung durch eine Fachkraft gesichert sein. Beispielsweise können Kosten für Fahrten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie für Unterkunft, sofern der Praktikumsbetrieb vom Wohnort des jungen Menschen nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann, aber auch für weitergehende Kosten wie Berufskleidung gefördert werden.

Weitere Informationen zum Berufsorientierungspraktikum sind im Flyer der Bundesagentur für Arbeit zu finden.

Unterstützende Unterlagen zur Gestaltung eines Praktikums bei EDEKA

Zur Gestaltung eines Praktikums bei EDEKA, egal ob für Schüler:innnen oder auch für Schulabgänger:innen, stehen Ihnen unterstützende Unterlagen zur Verfügung, beispielsweise ein Praktikantenleitfaden sowie ein Ausbildungsgutschein. Der Praktikantenleitfaden ist ein Fragenkatalog, den die Praktikant:innen bearbeiten können. Gleichzeitig erhalten sie über den Leitfaden einen guten Überblick, welche Themen im Praktikum erkundet werden und welche Fragen gestellt werden können.

Der Ausbildungsgutschein ist eine Anerkennung für gute und engagierte Praktikant:innen, bei denen Sie sich gut vorstellen können, einen Ausbildungsplatz anzubieten. Mit diesem Gutschein sichern Sie diesen leistungsstarken jungen Menschen frühzeitig einen Ausbildungsplatz zu.

Wenn Sie Interesse an diesen Unterlagen haben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihren regionalen Ansprechpartner:innen im Bereich Ausbildung auf.

Aktuelles zum Ausbildungsmarkt

Laut aktuellem Bericht der Bundesagentur für Arbeit sind bislang von Oktober 2023 bis April 2024 weniger Ausbildungsstellen gemeldet worden als im Vorjahreszeitraum. Dagegen hat die Bewerberzahl etwas zugenommen. Dennoch sind unterm Strich insgesamt deutlich mehr betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet als Ausbildungsplatzsuchende. Der Anteil der Bewerber:innen, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Ausbildung gefunden haben, ist niedriger als im Vorjahr.

Rein rechnerisch gab es bis April 2024 109.000 mehr gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen als gemeldete Bewerber:innen. Dies entspricht einer Relation von 76 gemeldeten Bewerber:innen auf 100 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen. Damit bleibt die Situation auf dem Ausbildungsmarkt für Ausbildungsbetriebe schwierig und es wird nicht einfacher, in ausreichender Anzahl die passenden Nachwuchskräfte zu finden. Besonders angespannt bleibt die Lage damit auch in der Handelsbranche. So gehören die Berufsbilder Kaufleute im Einzelhandel (36.000 Ausbildungsangebote) und Verkäufer:innen (25.000) zu den am häufigsten gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen, so dass die Jugendlichen, die sich für eine Ausbildung im Handel interessieren, weiterhin stark umworben sind und ihren zukünftigen Ausbildungsplatz aussuchen können.

Stand April 2024 waren noch rund 215.000 junge Menschen auf Ausbildungsplatzsuche. Das waren 5.000 mehr als im April 2023, somit ein Anstieg von 2 Prozent. Damit zeigt sich einmal mehr, dass die junge Zielgruppe immer kurzfristiger ihre Suche nach einem Ausbildungsplatz beginnt bzw. sich für einen Ausbildungsplatz entscheidet. Daher sollten auch die verbleibenden Monate vor dem diesjährigen Ausbildungsstart nochmals intensiv genutzt werden, sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb zu positionieren, um geeignete Nachwuchskräfte zu finden.

Ausführliche Informationen zur aktuellen Lage auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt finden sich im Monatsbericht April der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitsmarktbericht-april-2024_ba048525.pdf

Bei all den alarmierenden Zahlen gibt es aber auch Zielgruppen, die viele Unternehmen noch nicht so richtig im Blickfeld haben. Eine davon ist die Zielgruppe der Studienabbrecher:innen. Bei rund einem Drittel der Jugendlichen steht die akademische Laufbahn weiterhin im Trend, doch viele brechen ihr Studium mit der Zeit ab und suchen stattdessen berufliche Alternativen.

Knapp 30% brechen ihr Studium ab

Knapp 30% der Bachelor-Student:innen erreichen ihren angestrebten Studienabschluss nicht, da sie vorab ihr Studium abbrechen. Als Hauptgründe für den Abbruch nennen viele zu hohe Studienanforderungen sowie fehlende praktische Bezüge und Tatigkeiten. Somit kann diese Zielgruppe für Arbeitgeber:innen sehr interessant sein, insbesondere für höherwertige Ausbildungsgänge und den speziellen Ausbildungsangeboten für Abiturienten:innen.

Nach aktuellen Zahlen des DZHW (Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung) kommt für rund 64% dieser Zielgruppe nach ihrem Studienabbruch eine betriebliche Ausbildung in Betracht. Weitere streben einen unmittelbaren Übergang in eine Erwerbstätigkeit an. Daher sollte auch diese Zielgruppe bei den unternehmensseitigen Recruitingmaßnahmen im Blick gehalten werden.

Die Beratung genau dieser Zielgruppe der Studienabbrecher:innen hat sich das Beratungsnetzwerk „Queraufstieg“ auf die Fahne geschrieben. So werden beispielsweise Vernetzungs- und Informationsveranstaltungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote durchgeführt, um diese Zielgruppe sowie Berater:innen dieser Zielgruppe zu begleiten. Nach Aufbau eines Netzwerks insbesondere in den nördlichen und östlichen Bundesländern wird nun an einem bundesweiten Netzwerk gearbeitet.

Positionieren auch Sie sich bei der Zielgruppe der Studienabbrecher:innen

Über das Beratungsnetzwerk wurde auch eine Website aufgebaut, auf der Unternehmen ihre Ausbildungsangebote für Studienabbrecher:innen darstellen können. Über eine interaktive Karte (Quernavi) werden den Suchenden entsprechende Unternehmen angezeigt, die Angebote für Studienabbrecher:innen anbieten. Neben kurzen Informationen und einem Unternehmensprofil können Unternehmen auch ihre Angebote für diese Zielgruppe darstellen.

Über folgenden Link können Sie sich für ein kostenloses Unternehmensprofil anmelden: www.queraufstieg.de/quernavi

Weitere Informationen über das Beratungsnetzwerk finden Sie auf www.queraufstieg.de

Girls- und Boys-Day 2024 - Machen Sie mit!

Leisten Sie mit Ihrem Betrieb einen aktiven Beitrag zur Berufswahlorientierung von jungen Menschen und lernen Sie über eine Aktion vielleicht schon Ihre zukünftigen Auszubildende kennen. Der Girls-Day und der Boys-Day am 25.04.2024 ist dafür eine ideale Gelegenheit, da viele Schulen an diesem Tag Aktionen zur Berufswahl suchen und die Schüler:innen hier vom Unterricht freigestellt werden. Daher ist der Girls-Day bzw. Boys-Day ein wichtiger Aktionstag für Unternehmen, um sich bereits frühzeitig bei Schüler:innen als Ausbildungsunternehmen zu präsentieren und Interesse für eine Ausbildung zu wecken.

Mit einer Teilnahme am Girls-Day bzw. Boys-Day tragen Sie dazu bei:

  • Fachkräfte von morgen zu gewinnen:
    • Unternehmen, die am Aktionstag teilnehmen, haben die Chance, junge Menschen für ihre Branche zu begeistern.
    • Viele Betriebe stellen später Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, die am Girls-Day oder Boys-Day teilgenommen haben.
  • Vielfalt und Chancengleichheit zu fördern:
    • Die Aktionstage fördern eine vielfältige Berufswelt und setzen sich für Chancengleichheit ein.
    • Sie ermöglichen Mädchen und Jungen Berufe kennenzulernen, die sie aufgrund von Geschlechterklischees vielleicht nicht in Betracht gezogen hätten.
  • Berufsorientierung ohne Vorurteile zu fördern:
    • Das zentrale Ziel ist, neue Erfahrungsräume zu schaffen, bei denen die Interessen und Talente der Jugendlichen ihre Berufsentscheidung bestimmen, nicht ihr Geschlecht.

Somit sind der Girls-Day und der Boys-Day eine wertvolle Gelegenheit für Unternehmen, sich zu engagieren, die Vielfalt in der Berufswelt zu fördern und sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb zu positionieren.

Der Girls-Day und der Boys-Day haben folgende Ziele:

  • Girls-Day - Mädchen-Zukunftstag:
    • Mädchen sollen stärker für neue Berufsfelder interessiert werden, die von traditionell weiblichen Berufsbildern abweichen und mehr Zukunftschancen bieten.
    • Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 können im Betrieb und in einzelnen Abteilungen Einblicke in die Praxis verschiedenster Bereiche der Arbeitswelt gewinnen und Kontakte herstellen.
  • Boys-Day - Jungen-Zukunftstag:
    • Jungen sollen ebenfalls die Möglichkeit haben, geschlechtsuntypische Berufe kennenzulernen.
    • Der Boys-Day fördert das Hinterfragen von Rollenverhalten in der Berufswahl und die Flexibilisierung von Rollenbildern.
  • Chancengleichheit und Berufsorientierung:
    • Beide Aktionstage setzen sich für Chancengleichheit ein und bieten den Jugendlichen die Gelegenheit, sich in spannenden Ausbildungsberufen auszuprobieren.

Wie können Sie einen Girls-Day bzw. Boys-Day gestalten?

An diesem Tag sollen die zukünftigen Nachwuchskräfte klischeefreie Einblicke in die Arbeitswelt erhalten und die Arbeitswelt einmal aus erster Hand erleben. Anbei finden Sie ein paar Tipps, wie Sie Ihren Aktionstag gestalten können:

  • Beteiligen Sie sich mit einem ansprechenden und interaktiven Angebot, z.B. in Form eines Workshops, einer Betriebsbesichtigungen, einer Marktrallye oder mit praktischen Übungen.
  • Binden Sie Ihre Azubis bei der Gestaltung des Aktionstages mit ein und nutzen Sie sie als Botschafter:innen für die Ausbildung in Ihrem Betrieb.
  • Schaffen Sie bei Ihrem Aktionstag auch Platz für persönliche Gespräche und achten Sie auf einen realistischen Einblick in den Berufsalltag.
  • Natürlich können Sie auch eine digitale Informationsaktion anbieten, falls Schulen ihren Schüler:innen nicht die Möglichkeit geben, Betriebe zu besuchen oder wenn ein Aktionstag vor Ort in Ihrem Betrieb nicht möglich ist.

Weitere Informationen und Tipps zur Gestaltung einer Aktion zum Girls-Day bzw. Boys-Day finden Sie in folgendem Leitfaden für Unternehmen.

Wie erfahren Schüler:innen über Ihr Angebot?
Tragen Sie Ihr Angebot für Schülerinnen ins Girls-Day-Radar oder für Schüler ins Boys-Day-Radar ein. Das Angebot wird geprüft und innerhalb von wenigen Werktagen freigeschaltet. Interessierte Schülerinnen und Schüler können dann Ihr Angebot über das Radar finden und sich online oder telefonisch bei Ihnen anmelden.

Wie können Sie die Anmeldungen sehen?
Über den blauen Button „Mein Girls-Day“ bzw. „Mein Boys-Day“ können Sie sich einloggen und die Anmeldungen für Ihr Angebot bequem verwalten und Änderungen an Ihrem Angebot vornehmen, sobald das Angebot freigeschaltet wurde.

Beteiligen Sie sich aktiv mit einem Angebot und finden Sie bereits heute die jungen Talente von morgen. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Homepages zum Girls-Day und Boys-Day.

Mitmachen beim Wettbewerb „Ausbildungs-Ass“

Auch in diesem Jahr sucht die „Junge Wirtschaft“ nach dem “Ausbildungs-Ass 2024”. Unternehmen haben die Möglichkeit, sich mit ihrem innovativen Ausbildungskonzept bis zum 30. Juni 2024 zu bewerben. Wenn Sie ein innovatives Ausbildungskonzept verfolgen, sollten Sie unbedingt teilnehmen. Insgesamt stehen 15.000 Euro im Preistopf bereit.

Die Wirtschaftsjunioren Deutschland prämieren gemeinsam mit den Junioren des Handwerks, dem “handwerk magazin” und der Inter Versicherungsgruppe Best Practices der dualen Ausbildung. Dabei geht es nicht um die Größe der Organisation, sondern um die Kreativität des Projektkonzepts. Dabei erfolgen die Auszeichnungen in drei Kategorien:

  • Industrie
  • Handel
  • Dienstleistungen, Handwerk und Ausbildungsinitiativen (einschließlich Innungen und Berufsschulen)

Zeigen Sie, dass Ihr Betrieb zu den innovativen Ausbildungsunternehmen in der Kategorie „Handel“ gehört und senden Sie Ihre Bewerbung ein. Die Erstplatzierten in jeder Kategorie erhalten 2.500 Euro, der zweite Rang ist mit je 1.500 Euro dotiert und der dritte Rang erhält 1.000 Euro.

Die Bewerbungsphase für dieses Jahr hat gerade begonnen und endet am 30. Juni 2024. Mit der Auszeichnung „Ausbildungs-Ass“ wird das Engagement von Unternehmen und Initiativen gewürdigt, die sich besonders auf die Qualität der Ausbildungsaktivitäten konzentrieren. Der Preis soll den Stellenwert der dualen Ausbildung verdeutlichen und die besten Beispiele bekannt machen, damit sie Anerkennung finden und sich ausgezeichneten Unternehmen als engagierte Ausbildungsunternehmen positionieren können. Sicherlich kann diese Auszeichnung auch ein Stück weit dabei helfen, den bestehenden Fachkräftemangel entgegenzutreten.

Wenn Sie sich bewerben möchten, füllen Sie einfach den digitalen Bewerbungsbogen aus. Die entsprechenden Fragen, die beantwortet werden müssen, finden Sie vorab hier. Ferner laden Sie eine Kurzbeschreibung Ihres Ausbildungskonzepts (maximal eine DIN-A4-Seite) hoch und optional ein (Handy-)Video.

Die Kriterien für den Wettbewerb “Ausbildungs-Ass 2024” sind wie folgt:

  • Innovatives Ausbildungskonzept: Unternehmen, die außergewöhnliche Ideen für die Fachkräfte von morgen umsetzen, werden prämiert. Dabei steht die Kreativität des Projektkonzepts im Fokus, nicht die Größe der Organisation.
  • Qualität der Ausbildungsaktivitäten: Der Wettbewerb würdigt das Engagement von Betrieben, die besonderen Wert auf die Qualität ihrer Ausbildungsaktivitäten legen. Es geht darum, die duale Ausbildung attraktiv zu gestalten und Best Practices bekannt zu machen.
  • Authentizität und Mut: Die Ausbildungskonzepte sollten authentisch sein und den erkennbaren Mut zeigen, die Ausbildung weiter voranzutreiben. Beschreiben Sie, was Ihre Ausbildung im Betrieb besonders macht und wie sie gelebt wird.
  • Kategorien: Sie können sich mit Ihrem Betrieb in der Kategorie „Handel“ bewerben

Bitte beachten Sie, dass weitere Dokumentationsmaterialien wie CDs, Broschüren oder Werbeflyer bei diesem Wettbewerb nicht berücksichtigt werden können. Weitere Informationen, die Ausschreibungsunterlagen sowie weitere Details zu den Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Website www.ausbildungsass.de.

Schon jetzt freuen wir uns über Ihre Wettbewerbsteilnahme und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz

Am 20. Dezember 2023 fand die erste Lesung des Referentenentwurfes des Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) statt. Da es aufgrund der geplanten Gesetzesänderungen zu Auswirkungen auf unsere Ausbildungsperspektiven kommen könnte, haben wir uns in enger Absprache mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) zu diesem Gesetzesvorhaben positioniert. Während wir die angedachten Maßnahmen zur Digitalisierung unterstützen, haben wir erhebliche Bedenken gegenüber der Validierung beruflicher Handlungsfähigkeit mittels "aliud"-Prüfungen. Diese Position hat der HDE in Form einer Stellungnahme abgegeben.

Worum geht es?
Der Entwurf sieht im Detail verschiedene Neuerungen vor. Dazu zählen die Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit, die einer Berufsausbildung vergleichbar ist, auch als "Validierung" bekannt. Zusätzlich sollen digitale Dokumente und Verfahren in der beruflichen Bildung ermöglicht werden, sowie die Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Abschlusszeugnis. Weiterhin sind klarstellende gesetzliche Rahmenbedingungen für das mobile Ausbilden geplant, und die Prüfer:innen sollen die Möglichkeit erhalten, virtuell an der mündlichen Prüfung teilzunehmen.

Validierung Beruflicher Handlungsfähigkeit – "aliud"-Prüfungen
Ein besonderes Augenmerk gilt der sogenannten "aliud"-Prüfung, einem Verfahren zur Feststellung non-formal/informell erworbener Kompetenzen. Hierbei ist die Planung eines im BBiG geregelten hoheitlich-rechtlichen Verfahrens durch Kammerorganisationen als zuständige Stellen vorgesehen. Dieses Verfahren soll formal Unqualifizierten ohne Berufsabschluss, die relevante Berufserfahrung nachweisen können, dem Berufsabschluss gleichwertige Kompetenzen bescheinigen. Die Prüfung erfolgt durch reguläre Kammerprüfer:innen und kann den Weg zur Externenprüfung - oder direkt zur Fortbildungsprüfung - öffnen.

Wie stehen wir zu den geplanten Änderungen?
Positiv bewerten wir die Sichtbarmachung beruflich erworbener Kompetenzen, den Abbau von Hürden für den alternativen Erwerb eines Berufsabschlusses sowie die Erweiterung des Pools qualifizierter Fachkräfte. Ebenso sehen wir die Stärkung der Digitalisierung in der beruflichen Bildung als richtig an. Das vorgesehene Verfahren der "aliud"-Prüfung erscheint uns jedoch als langwierig und kostenintensiv. Die mögliche Entwertung des Berufsprinzips, die Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen und die damit verbundenen Probleme bei der tariflichen Eingruppierung halten wir für bedenklich. Zudem sehen wir keinen echten Mehrwert, da Absolventen trotz der Feststellung formal unqualifiziert bleiben. Insgesamt stellen wir fest, dass das Feststellungsverfahren als ein zusätzlicher, zeitaufwendiger und teurer Zwischenschritt zur Externenprüfung bzw. Aufstiegsqualifizierung fungieren würde. Daher sprechen wir uns gegen ein gesetzlich normiertes Verfahren zur Feststellung non-formal/informell erworbener Kompetenzen aus. Im Rahmen der Lesung des Referentenentwurfes haben die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen ihre Stellungnahmen zu dem geplanten Gesetz abgegeben. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.

Neues BIBB-Ausbilderportal 'Leando' soll Schwung in die Ausbildungslandschaft bringen

Die dynamischen Entwicklungen in Technologie und Gesellschaft stellen das Ausbildungs- und Prüfungspersonal in der beruflichen Bildung immer wieder vor neue Herausforderungen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und in enger Zusammenarbeit mit Ausbilder:innen und Prüfer:innen das neue Portal Leando entwickelt.

Leando bietet speziell auf die Bedürfnisse des Ausbildungs- und Prüfungspersonals zugeschnittene Funktionen. Dazu gehören ein erleichterter Zugang zu ausbildungsrelevanten Informationen, eine adaptive Suchfunktion, die Förderung des Erfahrungsaustauschs innerhalb der Community und lernortübergreifende Dienste für Betriebe, überbetriebliche Bildungszentren und Berufsschulen.

Leando soll nicht nur ein Webservice sein, sondern eine Initiative, die darauf abzielt, die Berufsbildung im digitalen Zeitalter zu modernisieren. Ziel ist es, Ausbildungs- und Prüfungspraxis effizienter zu gestalten und die Kompetenzen des Ausbildungs- und Prüfungspersonals zu stärken.

Schauen Sie gerne im neuen Ausbildungsportal vorbei.

Vertragslösungsquote in der dualen Berufsausbildung auf neuem Höchststand

Immer mehr Ausbildungsverträge werden vorzeitig aufgelöst. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat nun die Ursachen für die Vertragslösungsquote analysiert. Das BIBB kommt zu dem Schluss, dass die Vertragslösungsquote in der dualen Berufsausbildung höher ausfällt, wenn die Ausbildungsmarktlage für die Jugendlichen allgemein günstig ist. Auszubildende neigen eher dazu, ihre Ausbildungsentscheidung zu überdenken und einen Wechsel anzustreben, wenn es während des Ausbildungsverhältnisses zu Problemen kommt und sie aufgrund der aktuellen günstigen Marktlage relativ einfach eine alternative Ausbildungsstelle finden können. Hinzu kommt, dass Ausbildungsbetriebe aufgrund des aktuellen Mangels an Bewerbern eher auch Auszubildende einstellen, die sie für weniger geeignet halten. Aus diesem Grund treten häufiger Probleme im Ausbildungsverlauf auf, was zu einer vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses führen kann. Nach einer Vertragsauflösung setzen viele junge Menschen dann ihre Ausbildung in einem anderen Unternehmen oder in einem anderen Berufsfeld fort.

Weitere Informationen dazu auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.