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Kostenlose Online-Info-Veranstaltungen: Azubis aus dem Ausland einstellen

Angespannte Personalsituation, fehlende Nachwuchskräfte - daher scheint die Azubi-Gewinnung im Ausland eine mögliche Option zu sein. Was es dabei zu beachten gilt, beleuchten wir in unseren kostenlosen Online-Veranstaltungen des EDEKA Campus.

An Ihrem Standort beginnen zum Ausbildungsstart 2026 Azubis aus dem Ausland? Bei dieser Online‑Veranstaltung geben wir Ihnen Tipps, auf was Sie achten sollten, damit die Ausbildung erfolgreich beginnen kann.

Dabei gehen wir unter anderem auf folgende Themen ein:

  • Welche Maßnahmen unterstützen eine erfolgreiche Integration und Ausbildung?
  • Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten können genutzt werden?
  • Welche Herausforderungen können gerade in den ersten Wochen und Monaten entstehen?
  • Welche Richtlinien und Vorgaben müssen beachtet werden?
Neben hilfreichen Hinweisen und vielen Tipps gehen wir auch auf Ihre Fragen ein.

Termin 1:
23.04.2026
10:00 – 11:30 Uhr
→ zur Anmeldung

Termin 2:
28.04.2026
13:30 – 15:00 Uhr
→ zur Anmeldung

Termin 3:
07.05.2026
10:00 – 11:30 Uhr
→ zur Anmeldung

Sie planen für Ihren Standort im kommenden Jahr Azubis aus dem Ausland einzustellen? Bei dieser Online‑Veranstaltung geben wir Ihnen Hinweise und Tipps, was dabei beachtet werden sollte und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Dabei gehen wir unter anderem auf folgende Themen ein:

  • Welche Agentur ist passend und welche Leistungen sollte die Agentur erbringen?
  • Welche Richtlinien und Vorgaben müssen beachtet werden?
  • Was muss der EDEKA‑Standort leisten?
  • Welche Herausforderungen gibt es?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Welche Maßnahmen unterstützen eine erfolgreiche Integration und Ausbildung?

Neben hilfreichen Hinweisen und vielen Tipps gehen wir auch auf Ihre Fragen ein.

Termin 1:
07.10.2026
10:00 – 11:30 Uhr
→ zur Anmeldung

Termin 2:
02.11.2026
13:30 – 15:00 Uhr
→ zur Anmeldung

Termin 3:
17.11.2026
10:00 – 11:30 Uhr
→ zur Anmeldung

Infopflichten bei Anwerbung aus Drittstaaten

Seit dem 01.01.2026 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, so dass Arbeitgeber:innen nun verpflichtet sind, bei der Anwerbung von Mitarbeiter:innen und Auszubildenden aus dem Ausland (Drittstaaten) über die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zu informieren (siehe § 45c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)). Der:Die Arbeitgeber:in hat dabei auf die dem Arbeitsplatz nächstgelegene Beratungsstelle hinzuweisen.

Zuständig für das Beratungsangebot sind ab 01. Januar 2026 die Beratungsstellen „Faire Integration“. Eine Übersicht über alle Beratungsstellen sind auf der Website www.faireintegration.de/beratungsstellen zu finden.
Hinweis: Bitte hier auf die Homepage verlinken

Betroffener Personenkreis
Die Informationspflicht nach § 45c AufenthG unterscheidet nicht zwischen versicherungsfreier und versicherungspflichtiger Beschäftigung. Auch Personen, die z. B. aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens in Deutschland von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, sind über das Beratungsangebot zu informieren. Die Beratungspflicht besteht immer dann, wenn der:die Arbeitgeber:in seinen Sitz in Deutschland hat, den Vertrag mit einem Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland schließt und die Beschäftigung in Deutschland erfolgen soll.

Form der Mitteilung
Die Mitteilung muss in Textform erfolgen. Das Bundesarbeitsministerium hat in Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen ein Merkblatt für Arbeitgeber und Informationsvorlagen für Beschäftigte erarbeitet. Diese sind im Anhang beigefügt. Arbeitgeber können diese Vorlagen nutzen, natürlich können auch eigene Unterlagen verwendet werden.

Nach Auskunft der BDA und des HDE ist es ausreichend, einen Hinweis auf die Beratungsstellen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen oder dem:der Arbeitnehmer:in spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung eine E-Mail mit den Informationen zu senden. Die Versäumnis der Informationspflicht durch Arbeitgeber:innen ist derzeit keine Ordnungswidrigkeit und nicht bußgeldbewährt.

Entwicklung der Schüler:innenzahlen bis 2040

Nach den aktuellen Vorausberechnungen der Bildungsministerkonferenz wird es bis 2032 rund 600.000 Schüler:innen mehr in Deutschland geben. Selbst nach dem erwarteten Rückgang ab 2032 bleibt die Schülerzahl bis 2040 auf hohem Niveau.

Nach den veröffentlichten Prognosen wird die Zahl der Schüler:innen zunächst weiter steigen, von derzeit rund 11,2 Millionen auf knapp 11,8 Millionen im Jahr 2032. Das entspricht einem Zuwachs von fast 600.000 Kindern und Jugendlichen. Doch nach dem erwarteten Höchststand im Jahr 2032 wird die Schüler:innenzahl langsam wieder sinken. Aber selbst im Jahr 2040 werden mit rund 11,3 Millionen noch immer etwa 77.000 Schüler:innen mehr im System sein heute.

Regionale Entwicklungen
Das Wachstum verteilt sich jedoch nicht gleichmäßig. In den westdeutschen Flächenländern steigt die Schülerzahl bis 2033 um fast acht Prozent und dürfte selbst 2040 noch rund vier Prozent über dem heutigen Wert liegen. In Ostdeutschland setzt der Rückgang dagegen bereits 2027 ein; bis 2040 wird dort ein Minus von mehr als 16 Prozent erwartet. Auch in den Stadtstaaten wird bis 2040 ein Rückgang von knapp fünf Prozent prognostiziert. Der dortige Höchststand wird bereits 2028 erreicht.

Zeitlich versetzte Auswirkungen auf die Schulstufen
Die demografischen Veränderungen wirken sich unterschiedlich auf die einzelnen Schulstufen aus. Die Primarstufe wird bis 2040 um rund neun Prozent kleiner. Die Sekundarstufe II hingegen wächst weiter und erreicht bis 2040 ein Plus von fast zehn Prozent. Die Sekundarstufe I verzeichnet ihren Spitzenwert 2031 mit knapp fünf Millionen Lernenden. Danach sinken die Zahlen wieder leicht und liegen 2040 nur noch etwas über zwei Prozent über dem Niveau von heute.

Die nun geburtenschwächeren Jahrgänge, die in das System eintreten, durchlaufen dieses in den kommenden Jahrzehnten und werden längerfristig zu einem Rückgang der Gesamtzahl beitragen, vermutlich über das Jahr 2040 hinaus. Damit endet die aktuelle Wachstumsphase.

Daher bringen diese prognostizierten Schüler:innenzahlen auch Auswirkungen auf unser Azubi-Recruitngaktivitäten mit sich. Auch wenn sich die Entwicklung der Zahlen in den kommenden Jahren ein wenig verbessern, fehlen dennoch jedes Jahr ausreichend Nachwuchskräfte, um die angebotenen Ausbildungsstellen alle besetzen zu können. Somit müssen die EDEKA-seitigen Azubi-Marketingmaßnahmen, insbesondere auch vor Ort, weiterhin gestärkt und auf die Bedürfnisse der jungen Menschen angepasst werden.

Hintergrund
Die Entwicklung wird von zwei gegenläufigen Trends geprägt. Einerseits sorgt die hohe Zuwanderung der vergangenen Jahre, besonders durch die Flucht vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, für steigende Zahlen. Rund 230.000 Schüler:innen mit ukrainischem Hintergrund sind in der Prognose eingerechnet.

Andererseits sinkt seit 2022 die Geburtenrate deutlich. 2024 lag sie laut Statistischem Bundesamt bei 1,35 Kindern pro Frau, rund neun Prozent weniger als 2022. Diese geburtenschwachen Jahrgänge werden langfristig zu sinkenden Schüler:innenzahlen führen.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentlicht seit 1963 regelmäßig Vorausberechnungen zur Schüler:innenzahlentwicklung. Die aktuelle Prognose basiert auf den Daten des Schuljahres 2023/24 sowie auf den jeweils neuesten Bevölkerungsprognosen der Länder. Sie folgt einer struktur- und bestandsorientierten Trendanalyse, bei der das bestehende Übergangs- und Wahlverhalten der Schüler:innen fortgeschrieben und erkennbare Entwicklungen berücksichtigt werden. Damit zeigt die Prognose, wie sich die Zahlen entwickeln würden, wenn die Rahmenbedingungen konstant blieben.