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Beschäftigung von Asylbewerber:innen

Die Einstellung von Asylbewerber:innen ist der schnellste Weg zur internationalen Personalbeschaffung.

Vorteile bei der Einstellung von Asylbeweber:innen

Asylbewerber:innen befinden sich bereits in Deutschland und planen oft einen dauerhaften Aufenthalt. So können Sie engagierte und langfristige Teammitglieder gewinnen.

Asylbewerber:innen sind in der Regel bereits untergebracht. Eine kurzfristige Unterkunftsbereitstellung durch den Arbeitgeber ist daher nicht erforderlich.

Unabhängig vom Aufenthaltsstatus können fast alle Asylbewerber:innen eine Arbeitserlaubnis erhalten. Der Antrag bei der Ausländerhörde wird in der Regel schnell bewilligt.

Anerkannte Flüchtlinge können umgehend eingestellt werden und sind deutschen Arbeitnehmer:innen gleichgestellt. Es sind keine weiteren Anträge erforderlich und Sie können direkt mit der Integration der neuen Mitarbeitenden in Ihr Team beginnen.

Verschiedene Fördermittel stehen zur Arbeitsmarktintegration zur Verfügung, darunter die Bezuschussung von Deutschkursen. Nutzen Sie diese Ressourcen um Ihre neuen Mitarbeitenden bestmöglich in die Arbeit zu integrieren und lassen Sie sich dazu von der zuständigen Agentur für Arbeit beraten.

Die Einstellung von Asylbewerber:innen trägt nicht nur zur Diversität, sondern auch zur gesellschaftlichen Integration bei. Sie leisten damit auch einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag.

Lernen Sie Ihre zukünftigen Mitarbeiter:innen durch Probearbeitstage und kurze Praktika kennen. Diese Kennlerntage bieten Sicherheit auf beiden Seiten und fördern die passende Teamdynamik.

Herausforderungen, die Sie meistern können

Die Beschäftigung von Asylbewerber:innen oder Geduldeten erfordert Genehmigungen der Arbeitsaufnahme von der zuständigen Ausländerbehörde und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Genehmigungen erhalten Ihre zukünftigen Mitarbeitenden in der Regel problemlos. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass die Genehmigungen beantragt und erteilt werden, bevor das Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wird.

Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Konditionen des Beschäftigungsverhältnisses. Sofern sichergestellt ist, dass die Asylbewerber:innen nicht zu schlechtere Konditionen angestellt werden, als ihre anderen Teammitglieder (gleichwertige Arbeitszeit und Löhne), wird der Beschäftigung zugestimmt.

Asylbewerber:innen bringen häufig nur wenig Deutsch-Sprachkenntnisse mit. Durch die Arbeitsaufnahme, Unterstützung und Geduld können diese Sprachfähigkeiten schnell ausgebaut werden. Achten Sie darauf, dass Ihre neuen Mitarbeitenden Sprachkurse und Arbeitszeiten miteinander vereinbaren können, den Spracherwerb sollten Sie unbedingt fördern.

Je nach Hintergrund können Geflüchtete traumatische Erfahrungen gemacht haben. Hier ist es ratsam den persönlichen Hintergrund der Personen zu kennen und mit der entsprechenden Sensibilität im Umgang mit den neuen Kolleg:innen zu kommunizieren.

Beachten Sie, dass Unterschiede im Lebensmittelhandel und in verschiedenen Ländern unterschiedliche Qualitätsstandards existieren. Dies kann auch allgemeine Handlungen des Alltags betreffen, wie zum Beispiel Mülltrennung, die für Ihre neuen Kolleg:innen fremd sein kein. Auch das Pfandsystem kann zur Verwunderung führen. Für den Umgang mit Lebensmitteln gelten in vielen Ländern andere Hygienestandards.

Wer darf beschäftigt werden?

Achten Sie unbedingt darauf, dass eine Arbeitserlaubnis vorliegt. Je nach Aufenthaltsstatus gelten unterschiedliche Regelungen.
In der Regel kann eine Arbeitserlaubnis unkompliziert in der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

In folgenden Fällen gilt ein Beschäftigungsverbot und Geflüchtete dürfen nicht arbeiten:​

In folgenden Fällen gilt ein Beschäftigungsverbot und Geflüchtete dürfen nicht arbeiten:​

  • Während der Wartefrist (3 Monate ab Ausstellung des Ankunftsnachweises, der Asylantragsstellung oder ab Erteilung der Duldung).​
  • Während sie verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.​
  • Wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen und der Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde. Als sichere Herkunftsstaaten gelten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.​

So finden Sie geeignete Bewerber:innen:

  • Nehmen Sie Kontakt mit der für Sie zuständigen BA auf. Sie können sich über den Arbeitgeberservice arbeitssuchende Personen mit genehmigten Asylantrag vermitteln lassen.
  • Kontaktieren Sie den in Ihrer Gemeinde/Stadt zuständigen Mitarbeiter:innen für Flucht- und Migrationsangelegenheiten oder Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde und machen Sie auf Ihr Arbeitsangebot aufmerksam
  • Dort bestehen oft enge Verbindung zu den Geflüchteten
  • Nehmen Sie direkten Kontakt zu einer Unterbringungseinrichtung auf

Wenn Sie Geflüchtete in eine Ausbildungsverhältnis übernehmen, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Eine Übersicht über die Förderinstrumente für die Ausbildung haben wir Ihnen bereit gestellt.

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