Compliance

Die EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen ist bestrebt sicherzustellen, dass Führungskräfte und Mitarbeitensw ihre Pflichten gemäß den Gesetzen, Vorschriften, der Satzung des Unternehmens und der Unternehmensethik erfüllen. Dafür wurden Richtlinien erlassen, die ein integres Handeln sicherstellen.

Die 4 Compliance-Regeln sind:

1. Anti-Korruption

Die EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen lehnt jegliche Art der Korruption strikt ab. Um das zu gewährleisten, wurden Maßnahmen zur Korruptionsprävention beschlossen und umgesetzt. Die Beschäftigten wurden über die Regelungen zur Annahme und Vergabe von Zuwendungen oder Einladungen zu Veranstaltungen unterrichtet. Zuwendungen unterliegen stets dem 4-Augen-Prinzip, um einen Missbrauch zu vermeiden. Dementsprechende Entscheidungen werden transparent und nachvollziehbar dokumentiert. Unzulässig sind immaterielle oder materielle Zuwendungen in Phasen einer Geschäftsanbahnung, vor Vertragsabschlüssen sowie in Phasen von Vertragsverlängerungen. Zuwendungen an Amtsträgerinnen oder Amtsträger sind nicht zulässig.

Wenn Sie einen Korruptionsverdacht melden wollen, können Sie auf unser Hinweisgebersystem zurückgreifen. Die Meldung kann anonym erfolgen. Bei Fragen ist unser Compliance-Team unter WUE-Compliance-NST@edeka.de gerne für Sie da.

2. Vermeidung von Interessenkonflikte

Die EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen erwartet von ihren Beschäftigten, dass alle dienstlichen Entscheidungen im ungeteilten Interesse des Unternehmens getroffen werden. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, sind Interessenkonflikte als solche zu erkennen und offenzulegen.

Interessenkonflikte gehören zum alltäglichen Leben und lassen sich in jedem Unternehmen finden. Sie können im freundschaftlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Bereich angesiedelt sein und sind nicht negativ zu bewerten. Entscheidend ist, diese sichtbar zu machen und geeignete Regeln für den Umgang zu haben. Ein Interessenkonflikt birgt nur Risiken, wenn er verschwiegen wird. Nur dann kann seine Wirkung zu einem Schaden der Genossenschaft führen.

Alle Beschäftigten sind verpflichtet, tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte zu melden, um potentielle Konsequenzen für sie selbst und Nachteile für die EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen zu vermeiden.

Wenn Sie einen Interessenkonflikt melden wollen, können Sie auf unser Hinweisgebersystem zurückgreifen. Die Meldung kann anonym erfolgen. Bei Fragen ist unser Compliance-Team unter WUE-Compliance-NST@edeka.de gerne für Sie da.

3. Umgang mit Spenden und Sponsoring

Die EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen spendet als verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft im Rahmen der rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten für wohltätige Zwecke. Spenden erfolgen in Form von Geld- und Sachzuwendungen zur Förderung kultureller, sozialer, wissenschaftlicher sowie gemeinnütziger Zwecke.

Eine Unterstützung von Gesellschaften oder Organisationen, deren Zwecke, Ziele oder Vorgehen den Prinzipien der EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen widersprechen, erfolgt nicht. Spenden oder Sponsoring an Amtsträgerinnen bzw. Amtsträger sind nicht gestattet. Spenden oder Sponsorings erfolgen grundsätzlich transparent und durchlaufen definierte interne Genehmigungsprozesse.

Wenn Sie einen davon abweichenden Umgang mit Spenden melden wollen, können Sie auf unser Hinweisgebersystem zurückgreifen. Die Meldung kann anonym erfolgen. Bei Fragen ist unser Compliance-Team unter WUE-Compliance-NST@edeka.de gerne für Sie da.

4. Datenschutz und Informationssicherheit

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unterliegen in der EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen dem absoluten Stillschweigen. Dies gilt auch für Informationen, die uns durch Dritte anvertraut werden. Unsere zuliefernden Unternehmen und sonstigen Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartner sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sensible Informationen jeglicher Art dürfen weder für die Verfolgung eigener Interessen genutzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Die sichere Verwahrung von Unternehmensinformationen ist sicherzustellen. Beschäftigte erhalten nur Zugang zu solchen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten benötigen. Es ist nicht gestattet, Zugangsdaten zu Informationen an andere Beschäftigte oder unternehmensfremde Dritte weiterzugeben.

Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz wird in der EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen ernst genommen. Wir verfolgen hierbei nicht nur eigene Interessen, sondern auch die Interessen von Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartner, Beschäftigten und Dritten. Diese dürfen die Gewissheit haben, dass die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben einen hohen Stellenwert innerhalb der Unternehmensgruppe hat. Der gewissenhafte Umgang mit personenbezogenen Daten ist wesentlich. Das unbefugte Erheben, Verarbeiten, Weitergeben und Nutzen personenbezogener Daten von Beschäftigten sowie Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartner ist nicht gestattet.

Falls Sie Rückfragen zum Thema Datenschutz haben, können Sie jederzeit Kontakt mit unserer datenschutzbeauftragten Person unter datenschutz.nbst@edeka.de aufnehmen, für Anfragen zum Thema Informationssicherheit ist das Informationssicherheits-Team unter nst-ism@edeka.de für Sie da.