
Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI)
Nutzung von KI in den Seminaren der Nachwuchsprogramme
(1) Im Rahmen der Fortbildung ist die Nutzung von KI in unterschiedlichen Fällen erlaubt. Hierzu klären Sie zwingend vor dem Einsatz von KI mit Ihre:m Arbeitgeber:in, welche KI genutzt wird bzw. genutzt werden darf und verwenden diese niemals für firmenbezogene Daten. Das ist besonders wichtig, um Firmendaten vor Missbrauch zu schützen.
(2) Im Rahmen von Seminaren können KI-Lösungen auch für Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten oder auch bei der Bearbeitung von Transferaufgaben o. Ä. im EDEKA next genutzt werden.
(3) Technologische KI-Lösungen können im Rahmen der Fortbildung bei der Erarbeitung von Teilprojekten oder Abschlussprojekten Anwendung finden.
Hier ist der Einsatz von KI sowohl bei der Planung, Durchführung und Kontrolle als auch bei der Erstellung von Präsentationen oder Handouts an den Stellen erlaubt, wo es sinnvoll ist (z. B. bei der Themeneröffnung, einer ersten inspirierenden Recherche oder der Ideensuche).
(4) Im Rahmen der schriftlichen Prüfungen ist der Einsatz von künstlicher Intelligenz (z. B. Chatbots wie ChatGPT) nicht erlaubt.
(5) KI führt nicht immer zu den besten Ergebnissen und bei der Verwendung ist Vorsicht geboten. Unter anderem auch, weil es sich nicht um Echtzeitdaten handelt. Es wird erwartet, dass Sie als Teilnehmer:in im Programm dies berücksichtigen. KI-generierte Inhalte und Texte dürfen demnach nicht ungeprüft übernommen werden. Alle Ergebnisse müssen immer eine persönliche Einzelleistung von Ihnen widerspiegeln und auch als solche zu bewerten sein. Die Verantwortung für die Projektarbeit liegt somit immer beim Ihnen als Teilnehmer:in und nicht bei der KI, die eher als Lernbegleiter verstanden werden sollte.
(6) In jedem Fall muss die Nutzung transparent erfolgen. Falls KI für größere Bereiche der Projektarbeiten oder des JAPGuide genutzt wird, ist dies von Ihnen zusätzlich kenntlich zu machen (z. B. “KI unterstützt” / “mit Hilfe von KI erstellt”).
(7) Ein Verstoß kann von der EDEKA Juniorengruppe e.V. als Täuschungsversuch verstanden und in der Abwägung des Einzelfalles in einer Prüfungssituation mit einer ungenügenden Leistung bewertet werden.